Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) ist bemüht, ihre Website www.gmsh.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gmsh.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Dokumente, die wir auf unserer Website zum Download anbieten, sind semantisch nicht barrierefrei gestaltet. Dazu gehören nachfolgende Dokumente:
Die Datei mit dem GMSH-Organigramm, das unter Organisation veröffentlicht ist.
Muster für Verträge mit Freiberuflich Tätigen, die unter Vertragsmuster veröffentlicht sind:
- Vertragsmuster für Gebäude und Innenräume, für Freianlagen, für Bauphysik für Ingenieurbauwerke, für Technische Ausrüstung, für Tragwerksplanung und für Verkehrsanlagen
- Allgemeine Vertragsbedingungen
Dateien und Vorlagen, die unter Service zur Verfügung gestellt werden:
- CAD-Vorlagen für den Hochbau, für den Ingenieurbau und für die Technische Ausrüstung
- Allgemeine Vertragsbestimmungen mit Freiberuflich Tätigen für den Bundesbau und für den Landesbau
- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Bestellscheine
Dateien, die unter Publikationen veröffentlicht sind:
- Imagebroschüre
- Unsere Grundsätze
- Biodiversität in Landesliegenschaften
- Einzelstrategie Bauen und Bewirtschaftung
- Einzelstrategie Bauen und Bewirtschaftung kompakt
- Städtebaulicher Rahmenplan Bremerskamp CAU
- Städtebaulicher Rahmenplan Technische Fakultät CAU
- Städtebaulicher Rahmenplan Angerbauten CAU
- Planungswettbewerb Finanzamt Nordfriesland
- Städtebaulicher Rahmenplan Campus Lübeck
- Energiebericht 2021
- e-Vergabe für Bieter
Darüber hinaus fehlen auf unserer Website aktuell noch Gebärdensprache-Videos und Inhalte in Leichter Sprache.
Wir arbeiten derzeit an der Überarbeitung sämtlicher Dokumente, an der Produktion der Gebärdensprache-Videos und an der Erstellung von Inhalten in Leichter Sprache.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 08.07.2025 vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.07.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
GMSH, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Küterstraße 30
24103 Kiel
Telefon: 0431 599-1106
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit[at]gmsh.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de