Konjunkturpaket II: Das Hochhaus der Finanzverwaltung an der Adolfstraße in Kiel wird saniert - Künftig 53 Prozent weniger Energieverbrauch
Presseinfo vom 21.07.2010
Kiel. Die Wirkung des Konjunkturpaketes II können viele Schüler, Kindergarten-Besucher, Studenten und andere sehen. An zahlreichen Baustellen wird gearbeitet - vor allem im Bereich der energetischen Sanierung. „Auf diese Weise wird etwas für den Klimaschutz, mehr Energieeffizienz und zur Senkung laufender Betriebskosten getan“, sagte Dr. Olaf Bastian, Staatssekretär im Finanzministerium. Er besuchte heute (21. Juli) gemeinsam mit Henrik Harms (Geschäftsführer der GMSH – Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR) das 15-geschossige Hochhaus der Finanzverwaltung an der Adolfstraße 14-28. Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II wird das bei Kielern als OFD-Hochhaus bekannte Gebäude saniert, das früher die 2003 aufgelöste Oberfinanzdirektion beherbergte. „Das Haus erhält eine neue Fassade und ein neues Dach“, erläutert Harms. Die Gesamtkosten betragen rund 5,9 Millionen Euro.
Mit Hilfe des Konjunkturpaketes II werden Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen, Hochschulen, Weiterbildung, Forschung, Krankenhäuser, Städtebau, kommunale Straßen, Informationstechnologie, ländliche und sonstige Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. Dafür werden in Schleswig-Holstein 322,6 Millionen Euro Fördermittel des Bundes und 52,3 Millionen Euro des Landes bereitgestellt. Bis Ende 2011 werden Gesamtinvestitionen von rund 486 Millionen Euro initiiert. Von den mehr als 1.300 erfassten und mit Haushaltsmitteln unterlegten Projekten sind bereits 136 abgeschlossen, 980 laufen. Dazu zählen neben vielen kleinen Vorhaben in den Kommunen auch große Projekte des Landes wie zum Beispiel der Bau eines Seminargebäudes (5,5 Mio. €) und eines Fakultätengebäudes (5,3 Mio. €) an der Christian-Albrecht-Universität in Kiel und das Hochhaus an der Adolfstraße. Dort waren unter anderem die Steuerfahndung Kiel-Süd und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben untergebracht. „Nach der Sanierung sollen hier Mitarbeiter des Finanzverwaltungsamtes und des Finanzamtes Kiel-Nord einen modernen Arbeitsplatz finden“, sagte Staatssekretär Dr. Olaf Bastian.
„Das erste Fassadenstück ist jetzt auf einer Fläche von 14 Quadratmetern angebracht“, erklärte Henrik Harms, Geschäftsführer der GMSH, die für Land und Bund in Schleswig-Holstein baut. Die alten Fassadenplatten werden von einer Kletterbühne aus entfernt und Stück für Stück mit neuen Elementen ersetzt. Auf diese Weise werden bis Mai nächsten Jahres 4.400 Quadratmeter mit Aluminium- und Glaselementen erneuert. „Die äußere Wärmedämmung wird im Vergleich zu vorher drei Mal stärker. Damit entspricht die neue, winddichte Fassade modernsten Standards.“ Die energetische Sanierung helfe dem Land, weiter Kosten zu sparen. „Nach der Sanierung werden der Energiebedarf um die Hälfte gesenkt und die nach heutiger Energieeinsparverordnung gültigen Normen für Neubauten um gut 20 Prozent unterschritten“, so Harms. Das mache bei einer Hauptnutzfläche von 3.300 Quadratmetern viel aus. „Pro Jahr werden rund 100 Tonnen CO2 und 28.000 Euro gespart“, sagte Harms abschließend.
Daten zur Baumaßnahme Hochhaus an der Adolfstraße 14-28
Bauherr: | Land Schleswig-Holstein |
Bauherrenvertretung: | Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR |
Architekten: | bbp: architekten bda |
Baubeginn: | April 2010 |
Fertigstellung: | Mai 2011 |
Baukosten: | 4,9 Millionen Euro |
Gesamtkosten: | 5,9 Millionen Euro (inklusive Baunebenkosten) |
Energieverbrauch
Energieverbrauch vor der Sanierung: | 174 | kWh/m²a |
Energieverbrauch nach der Sanierung: | 82 | kWh/m²a |
Energieeinsparung (in kWh): | 92 | kWh/m²a |
Energieeinsparung (in %): | 53 | Prozent |
kWh/m²a = Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr = Jahresenergieverbrauch bezogen auf die Fläche
Angaben zum Gebäude
Fassadenfläche: | 4.400 | Quadratmeter |
Hauptnutzfläche: | 3.300 | Quadratmeter |
Maße der Aluminiumplatten: | 1,25 mal 1,25 Meter | |
Anzahl Aluminiumplatten: | 2204 |
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Anzahl neuer Fenster: | 612 |
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Umsetzung des Konjunkturpaket II in Schleswig-Holstein | |||
Stand: 16.07.2010 |
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Landesinvestitionen |
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| gemeldete Vorhaben - Gesamt | |
| Anzahl der Maßnahmen | Invest.volumen in Mio. € | Fördervolumen in Mio. € |
Schulinfrastruktur | 3 | 3,9 | 3,9 |
Hochschulen | 24 | 44,6 | 43,5 |
Forschung | 13 | 37,9 | 36,0 |
Krankenhäuser | 5 | 15,4 | 15,4 |
sonstige Infrastruktur | 33 | 29,8 | 29,7 |
Summe | 78 | 131,6 | 128,5 |
Kommunale Investitionen |
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| Gemeldete Vorhaben - Gesamt | |
| Anzahl der Maßnahmen | Investitionsvolumen in Mio. € | Fördervolumen in Mio. € |
Bildungsinfrastruktur | 852 | 235,4 | 159,7 |
Krankenhäuser | 172 | 31,8 | 26,2 |
Städtebau | 135 | 51,6 | 37,1 |
ländliche Infrastruktur | 70 | 19,6 | 12,6 |
Kommunale Straßen | 10 | 5,8 | 2,7 |
Informationstechnologie | 17 | 6,3 | 4,5 |
Sonstige Infrastrukturinvest. | 1 | 4,1 | 1,1 |
Summe | 1.257 | 354,6 | 243,9 |
Informationen zum Konjunkturpaket II:
Zum Konjunkturpaket II gehören mehrere Gesetze bzw. gesetzliche Änderungen, die vom Bundestag am 13. Februar und vom Bundesrat am 20. Februar 2009 beschlossen wurden. Grundlage für die Investitionen ist das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG). Ziel dieses Gesetzes ist es, zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder zu unterstützen, um in der schlimmsten Wirtschaftskrise in der Geschichte des Landes die Konjunktur zu stützen, Aufträge und Arbeitsplätze zu sichern.
Zur Umsetzung mussten in den Ländern zunächst die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies ist mit dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum ersten Nachtragshaushalt am 25. März 2009 geschehen. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist am 2. April 2009 in Kraft getreten. Erst danach konnten die Rahmenrichtlinien auf den Weg gebracht werden. Kommunen in Schleswig-Holstein hatten zudem um Verlängerung der Antragsfrist - teilweise bis zum 15. Mai 2009 - gebeten.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Vergabeordnung geändert, um bürokratische Hemmschwellen abzubauen. Damit ist die öffentliche Hand flexibler bei der Auftragsvergabe: Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro (bisher: 200.000 Euro) können durch beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Eine freihändige Vergabe ist bei einem Auftragsvolumen von bis zu 100.000 Euro (bisher: 30.000 Euro) zulässig. Dieselbe Grenze gilt auch für die freihändige Vergabe von Dienstleistungsaufträgen.
Es gibt zwei Schwerpunkte mit verschiedenen Förderbereichen:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
d) kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)
e) Forschung
2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e) Informationstechnologie
f) sonstige Infrastrukturinvestitionen.
Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, die Länder einschließlich Kommunen beteiligen sich mit 25 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten eines Landes. Finanzschwache Kommunen werden vom Land Schleswig-Holstein zusätzlich mit 12,5 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Das bedeutet eine zusätzliche Förderung von bis zu 18,8 Millionen Euro. Als finanzschwach gelten die Gemeinden und Kreise, die 2007 oder 2008 einen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt (kamerale Buchführung) oder einen Jahresfehlbetrag (doppische Buchführung) ausgewiesen haben.
Eine Liste der laufenden Vorhaben sowie viele weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.konjunkturprogramm.schleswig-holstein.de.
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