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Aufgabe, Zweck und Ziel
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) ist das zentrale Instrument des Landes und des Bundes für die Wahrnehmung ihrer staatlichen Bauherren- und Planungsaufgaben. Für die Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein AöR (LVSH) nimmt sie das Liegenschaftsmanagement sowie die Vermietung und Verwaltung wahr. Zudem ist sie zuständig für die Bewirtschaftung der vom Land genutzten Liegenschaften und für die Beschaffung von Material und Leistungen für die Landesbehörden. In dieser umfassenden Ausrichtung bietet sie ihre Leistungen auch den sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung an.
Die GMSH erbringt ihre Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Sie ist deshalb nach den Prinzipien eines modernen Unternehmens organisiert. Wettbewerb mit Privaten ist nicht ihr Ziel. Im Vordergrund steht die Partnerschaft mit dem Markt.
Durch diese Positionierung soll die GMSH eine Effizienzsteigerung in allen Bereichen des staatlichen Bauens sowie des Liegenschaftsmanagements, der Gebäudebewirtschaftung und der Beschaffung erreichen. Damit trägt sie zu einer strukturellen Senkung der Personal- und Sachkosten sowie zu einer nachhaltigen Entlastung des Landeshaushalts bei.
Die GMSH wurde durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 15. Juni 1999 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie hat ihre Tätigkeit am 1. Juli 1999 aufgenommen. Seit dem 1. Juni 2003 nimmt sie kraft Gesetzes auch die gesamten Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein AöR (LVSH) wahr. Träger der GMSH ist das Land Schleswig-Holstein. Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) erbringt ihre Leistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Sie ist deshalb nach den Prinzipien eines modernen Unternehmens organisiert. Ihre Aufbauorganisation folgt dabei der Ablauforganisation.Bürostandorte der GMSH

