Bauen

Wertermittlung

Bei An- oder Verkäufen bebauter oder unbebauter Grundstücke durch das Land ist zwingend eine Wertermittlung aufzustellen. Hierzu haben das Land und andere staatliche Einrichtungen aus haushaltsrechtlichen Gründen besondere Vorschriften erlassen: die Landeshaushaltsordnung (LHO) § 64 mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV). Ergebnis dieser Wertermittlung ist die Feststellung des Verkehrswertes. Der Verkehrswert ist exakt definiert im Baugesetzbuch (BauGB) - kurz zusammengefasst spiegelt er den Marktpreis des Bewertungsobjektes wider, der sich im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" erzielen ließe. So wird sichergestellt, dass nicht zu teuer angekauft und nicht zu billig verkauft wird.

Für das Land Schleswig-Holstein mit allen Ressorts und Dienststellen und für den Bund erfüllen wir die gutachterlichen Aufgaben als deren Organ auf der Basis gesetzlicher Vorgaben. Für Kommunen können wir als Fachdienstleister auf Honorarbasis tätig werden.

In der Fachgruppe Wertermittlung arbeiten Architekten und Bauingenieure mit langjähriger Berufserfahrung und hohem Sachverstand in einem Kompetenzteam zusammen. Sie ist innerhalb der GMSH in den Geschäftsbereich Landesbau eingebunden und nutzt das dort vorhandene fachspezifische Know-how.

Aufgaben:

  • Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Bewertung von Häfen und Wasserflächen
  • Miet- und Pachtzinsermittlungen
  • Bewertung von Erbbaugrundstücken
  • Ermittlung von Wiederherstellungskosten für Versicherungen
  • Bewertungen von Rechten und Belastungen
  • Gutachtliche Stellungnahmen zur Beweissicherung an Gebäuden und Entschädigungsfeststellungen
  • Ermittlung von Neubauwerten
  • Baufachliche Stellungnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsgutachten bei Um- und Erweiterungsbauten
  • Bau- und Zustandsfeststellungen an Konversionsliegenschaften des Bundes
  • Gutachten über Manöverschäden

Um eine Wertermittlung zügig aufstellen zu können, sind folgende Unterlagen notwendig, die möglichst schon dem Auftrag beigefügt sein sollten:

  • Grundbuchauszug
  • Katasterunterlage (Flurkarte, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch)
  • Bauunterlagen (Pläne, Flächen- und Kubatur Berechnungen)
  • Angabe über den Zweck der Wertermittlung
  • Eventuell bestehende Miet- oder Pachtverträge
  • Angaben über Kaufpreisforderung / Kaufpreisgebot (soweit vorhanden)

Ansprechpartner für den Bereich Wertermittlung:

Fachgruppenleitung Gerd Husen

Telefon 0431 / 599-1284
Telefax 0431 / 599-1290

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