Bauen

Untere Marktüberwachungsbehörde in Schleswig-Holstein

Die Marktüberwachung beschäftigt sich mit harmonisierten Bauprodukten, die aufgrund der Bauproduktenrichtlinie und der jeweiligen dazugehörigen technischen Spezifikation durch den Hersteller in Verkehr gebracht wurden und somit brauchbar sind. Diese harmonisierten Bauprodukte wurden von dem Hersteller mit der sogenannten CE-Kennzeichnung versehen, so dass das jeweilige Produkt auf dem europäischen Markt gehandelt werden darf. 

Zu einer CE-Kennzeichnung führen unterschiedliche Wege. Je nach Anforderung an das Produkt muss der Hersteller mit einem System aus Eigen- und Fremdüberwachung die Eignung seines Produktes nachweisen. Nach diesem Systemdurchlauf gemäß europäischer Norm ergibt sich die Konformitätsbescheinigung: entweder die Konformitätserklärung durch den Hersteller selbst oder die Konformitätszertifizierung der Prüfstelle. Mit beiden Bescheinigungen ist der Hersteller berechtigt, das CE-Zeichen an seinem Produkt anzubringen.

Da immer mehr Bauprodukte (auch aus dem europäischen Ausland) in der EU in Verkehr gebracht werden, bedarf es zunehmend einer staatlichen Überwachung aller mit einer CE-Kennzeichnung versehenen Bauprodukte und somit des Marktes. In Deutschland sind die Länder für die Marktüberwachung von Bauprodukten zuständig, die nach der Bauproduktenrichtlinie harmonisiert sind.

Mit in Krafttreten des Marktüberwachungsgesetzes Bauprodukte Schleswig-Holstein (BauPMÜG) hat das Schleswig-Holsteinische Innenministerium die GMSH beauftragt, die Aufgaben der Unteren Marktüberwachungsbehörde in Organleihe wahrzunehmen.

Die Untere Marktüberwachungsbehörde kontrolliert die CE-Zeichen von harmonisierten Bauprodukten vor Ort, in Baumärkten, bei Händlern und Großhändlern, sogenannten Wirtschaftsakteuren. Danach wird vom jeweiligen Hersteller die entsprechende Konformitätserklärung bzw. das Konformitätszertifikat angefordert, um die Kontrolle zu vervollständigen. Die Mitarbeiter der Unteren Marktüberwachungsbehörde dürfen für ihre Tätigkeiten gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 VO (EG) 765/2008 die Räumlichkeiten von Wirtschaftsakteuren somit betreten, ggf. auch gegen deren Willen.

Aufgaben

  • Durchführung von Produktkontrollen vor Ort durch Stichproben oder anlassbezogen, z.B. aufgrund von Anzeigen oder Beschwerden
  • Prüfung anhand der technischen Spezifikation
  • Ergreifen von Maßnahmen bei Produkten, die die Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie nicht erfüllen oder die mit einer ernsten Gefahr verbunden sind (Handelseinschränkungen, -untersagungen, Rücknahmen, Rückrufe, öffentliche Warnungen)
  • Kooperation mit Wirtschaftsakteuren im Hinblick auf freiwillige Maßnahmen
  • Kontrolle der durchgeführten Korrekturmaßnahmen
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Ansprechpartner der Unteren Marktüberwachungsbehörde in Schleswig-Holstein:

Fachgruppenleitung Rüdiger Tramm

Telefon 0431 / 599-2207
Telefax 0431 / 599-2203