Allgemeine Geschäftsbedingungen
in der Fassung vom 22.10.2012
Präambel
1. Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, nachstehend GMSH genannt, stellt den Unternehmen eine Internetplattform, nachfolgend e-Vergabeplattform genannt, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung, auf der Vergabeverfahren nach VOB, VOL und VOF abgewickelt werden können.
2. Die GMSH ist Betreiber der e-Vergabeplattform. Sie betreibt die e-Vergabeplattform in einem hochsicheren und hochverfügbaren Rechenzentrum. Zu diesem Betrieb bedient sie sich der Leistungen der Fa. RIB Software AG sowie der Dataport Anstalt des öffentlichen Rechts. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die RIB Software AG und Dataport AöR nicht Dritte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern Dienstleister und werden als solche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet.
3. Nutzer der e-Vergabeplattform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die Unternehmen, die sich über Veröffentlichungen informieren oder an Vergabeverfahren beteiligen, die über diese e-Vergabeplattform abgewickelt werden.
4. Auf der e-Vergabeplattform der GMSH werden Informationen über Öffentliche Ausschreibungen, Offene Verfahren und Teilnahmewettbewerbe und die Unterlagen für alle digital durchgeführten Vergabeverfahren bereitgestellt.
Die Nutzer können nach erfolgreicher Registrierung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die e-Vergabeplattform nutzen. Die Möglichkeit eines Nutzers, mit Hilfe herkömmlicher Kommunikationsmittel an Vergabeverfahren teilzunehmen, wird von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
5. Die e-Vergabeplattform ist auf der Internetseite www.gmsh.de im Bereich Ausschreibungen erreichbar.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der e-Vergabeplattform zwischen der GMSH und den Nutzern. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über die e-Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren.
(2) Nach der erfolgreichen Registrierung gemäß nachstehendem § 2 erhält der Nutzer mit der e-Vergabeplattform die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation der Firma RIB Software AG über das Internet zuzugreifen und die für den jeweiligen Nutzer im Rahmen der Registrierung freigegebenen Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
(3) Die für die Nutzung der e-Vergabeplattform erforderlichen Kommunikationsverbindungen (z.B. Internet-Zugang/ISDN/DSL) sowie das beim Nutzer benötigte Equipment oder sonstige technischen Voraussetzungen (z.B. Browser) sind nicht Gegenstand der von der GMSH nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringenden Leistungen, sondern sind vom Nutzer auf seine Kosten beizusteuern. Das vom Nutzer benötigte Equipment oder sonstige technische Voraussetzungen sind in den Hinweisen zur Registrierung auf unserer Internetseite beschrieben.
§ 2 Nutzungsverhältnis
(1) Voraussetzung zur Nutzung der e-Vergabeplattform ist die erfolgreiche Registrierung des Nutzers auf der e-Vergabeplattform. Für die Registrierung wird eine Aufwandsentschädigung erhoben, die bei vorzeitiger Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht erstattet wird.
(2) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der erfolgreichen Registrierung auf der e-Vergabeplattform.
(3) Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis beenden. Er muss sich dafür über die Funktion „Beenden der Registrierung“ von der e-Vergabeplattform abmelden. Die Deregistrierung kann erst erfolgen, sobald der Nutzer in keinem Vergabeverfahren mehr direkt oder indirekt als Vertreter aktiv ist und diese Vergabeverfahren beendet sind.
Nach Aufhebung der Registrierung werden sämtliche erfassten Daten des Nutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen. Die Beendigung der Nutzung hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über die e-Vergabeplattform initiierten Vergabeverfahren.
(4). Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Betreiber ist nur aus wichtigem Grund möglich. Sie bedarf der Kündigung durch den Betreiber gegenüber dem Nutzer. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Der Betreiber gewährleistet in diesem Fall, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung der e-Vergabe beteiligt.
§ 3 Nutzungsrecht
(1) Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, - auf die e-Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und – mithilfe eines handelsüblichen Internet-Browers beziehungsweise mithilfe des kostenfreien Bietertools ava-sign (vgl. Hinweise zur Registrierung) - die mit der e-Vergabeplattform verbundenen und für den Nutzer freigegebenen Funktionalitäten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der e-Vergabeplattform selbst beziehungsweise der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Nutzer nicht. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der GMSH und der RIB Software AG vorbehalten.
(2) Der Nutzer ist berechtigt, die für Unternehmen auf der e-Vergabeplattform freigegebenen Anwendungen zu nutzen.
(3) Alle relevanten Sicherheitsanforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) werden eingehalten.
(4) Die GMSH ist berechtigt, die Einrichtungen der e-Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.
§ 4 Zugriff und Verfügbarkeit der e-Vergabeplattform
(1) Die e-Vergabeplattform kann grundsätzlich täglich von 0-24 Uhr über das Internet erreicht werden.
(2) Auf der Plattform wird einmal monatlich von Freitag, 17 Uhr, bis Samstag, 18.30 Uhr, zur Sicherung des Betriebes eine Systempflege sowie die Sicherung der Daten durchgeführt. Es könnte sein, dass die Plattform in diesem Zeitraum vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
§ 5 Leistungsstörungen und deren Folgen für das Vergabeverfahren
(1) Aufgrund der Struktur des Internets hat die GMSH keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Störungen auf Grund höherer Gewalt hat die GMSH nicht zu vertreten.
(2) Die im Auftrag der GMSH tätige RIB Software AG kann die Nutzung der e-Vergabeplattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die e-Vergabeplattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle sind die GMSH und deren Partner bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.
(3) Der Eingang eines elektronischen Angebots auf der e-Vergabeplattform wird dem Nutzer nach vollständiger Übertragung und Abgabe der Vertragsunterlagen durch eine Quittung mit Zeitstempel bestätigt. Ein Angebot, das ausweislich des Zeitstempels vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingegangen ist, wegen einer Funktionsstörung der e-Vergabeplattform im Eröffnungstermin aber nicht verlesen werden konnte, wird entsprechend § 14 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A bzw. § 16 Abs. 3 e) VOL/A wie ein rechtzeitig vorliegendes Angebot behandelt. Gleiches gilt für Verfahren nach der VOF.
(4) Ist die Übertragung eines elektronischen Angebotes auf die e-Vergabeplattform nicht möglich, sollte der Nutzer in diesem Fall über die kostenpflichtige Hotline Kontakt zur RIB Software AG unter der Telefon-Nr. 0900/1144330 und per E-Mail zur GMSH unter ElektronischeVergabe©
gmsh.de aufnehmen, damit von dort angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergriffen und Hinweise für die weitere Bearbeitung gegeben werden können. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages die elektronische Quittung mit Zeitstempel nicht oder nicht zeitnah erhält.
§ 6 Hotline
Bei Funktionsstörungen der e-Vergabeplattform und bei Fragen zur Installation und Anwendung von ava-sign kann die kostenpflichtige Hotline (1,49 Euro/Min.*) von RIB Software AG genutzt werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8-18 Uhr und Freitag von 8-16 Uhr erreichbar.
*aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen
§ 7 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich einzutragen und er ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eintragungen. Für die Änderung der Nutzerdaten steht eine entsprechende Möglichkeit auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Änderung Ihrer Stammdaten (z.B. E-Mail-Adresse) erst bei künftigen Vergabeverfahren, an denen Sie sich beteiligen, berücksichtigt wird. Für laufende Vergabeverfahren gelten die alten Eintragungen fort, sodass beispielsweise E-Mails weiterhin an die alte E-Mail-Adresse versendet werden. Stellen Sie daher den Zugang auch dieser Mitteilungen sicher.
(2) Die Nutzung der e-Vergabeplattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.
(3) Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente sein Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern.
(4) Erst mit dem Erhalt einer Empfangsbestätigung hat der Nutzer einen Nachweis, dass das gesendete Dokument (z.B. Angebot oder Teilnahmeantrag) technisch vollständig auf die Plattform übertragen worden ist. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente ist damit nicht verbunden.
(5) Der Nutzer ist weiterhin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit seiner Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigenden Rechtsgeschäftes. Etwaige Beschränkungen der Rechtswirksamkeit der Signatur sind unwirksam.
(6) Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten Dritten nicht zugänglich zu machen. Er ist für die Nutzung von ava-sign durch Dritte in gleicher Weise verantwortlich wie für die eigene Nutzung, sofern diese Nutzung mittels seiner Signaturkarte und seinen Zugangsdaten erfolgte, es sei denn, er weist nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
(7) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt die GMSH zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.
§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Bei der GMSH sowie in ihrem Auftrag bei ihren Dienstleistern werden die zur Abwicklung erforderlichen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach den Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, gespeichert und gelöscht.
(2) Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben: (bei den mit * gekennzeichneten Angaben handelt es sich um Pflichtangaben)
- Firmenname*
- Straße*
- Postleitzahl*
- Ort*
- Land*
- Steuernummer*
- USt-IdNr.:
- Präqualifikationsnr.
- Ansprechpartner*
- Telefon
- Fax*
- E-Mail*
- Homepage
- Neuanmeldung als Bieter (VOB/VOL)*
- Mitglied Innung (Ja/Nein)
- Anzahl der Mitarbeiter*
- Anrede
- Nachname*
- Vorname
- Telefon
- Mobil
- Fax
- Benutzername*
- Passwort*
- Leistungsschwerpunkte
- Spezialgebiete
- Gewerkeprofil (nur für Bauleistungen)
(3) Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne Einverständnis des Nutzers, es sei denn, die GMSH oder ihre Dienstleister sind zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet. Auskunftsrechte des Nutzers sind hiervon unbenommen.
(4) Zur Herstellung der Datensicherheit werden dem Nutzer über die Schutzmaßnahmen der Dienstleister der GMSH hinaus insbesondere folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit auch in seiner Sphäre zu gewährleisten:
- Die Signaturkarte, das Kartenlesegerät sowie der PC des Nutzers sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Viren, trojanische Pferde etc. zu sichern.
- Der Anwender hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen.
- Der Anwender hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung der Signaturkarte notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet wird noch die PIN anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt wird.
(5) Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt. Die Unterlagen und Bekanntmachungstexte, die dem Nutzer auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehen, sowie Informationen hieraus dürfen - gleich ob vollständig oder nur auszugsweise - in jeglicher veränderter Form, sei es inhaltlich oder formal, nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die GMSH zur Veröffentlichung im Internet genutzt werden. Die Verletzung dieser Pflichten berechtigt die GMSH zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
Es gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm die GMSH einen Fehler oder Rechtsmangel der e-Vergabeplattform arglistig verschweigt.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Die GMSH sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der e-Vergabeplattform und der Software nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist.
(4) Die GMSH haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihrem oder im Verantwortungsbereich ihrer Erfüllungsgehilfen liegen.
(5) Die GMSH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen, insbesondere die in § 8 Abs. 4 erwähnten, nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen auf Grund des Internationalen Privatrechts.
(2) Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Kiel. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die GMSH den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die GMSH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Diese geänderten Geschäftsbedingungen werden den Nutzern unter Hervorhebung der Änderungen durch Zusendung in elektronischer Form mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen binnen 6 Wochen widersprechen.
Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten diese als genehmigt.
(5) Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der GMSH Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

